Implantateregister in Deutschland

Das Implantateregister Deutschland (IRD) wurde geschaffen, um die Sicherheit und Qualität von Implantaten für alle Patienten zu erhöhen und eine Verbesserung der medizinischen Versorgung mit Implantaten zu erreichen.

Das Register für Implantate ist derzeit in der Lage, Berichte über Brustimplantate von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Testbetriebs entgegenzunehmen. Der Testbetrieb zur Erfassung von Endoprothesen kann beginnen, sobald die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in der IRegBV implementiert wurden.

Ab dem 1. Juli 2024 wird der reguläre Betrieb mit der obligatorischen Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen aufgenommen. Ab dem 1. Januar 2025 soll der reguläre Betrieb zur Dokumentation von Hüft- und Knieendoprothesen sowie Aortenklappen starten.

Die Nürnberger Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie informiert Sie bei allen Fragen zur Meldung der Implantate im Register im Rahmen Ihrer OP-Vorbereitung.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html 

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